Unterstützung und Beratung für Kinder, Eltern und Bezugspersonen

Wir beraten und unterstützen Sie, wenn Sie sich Sorgen um ihr Kind machen, wenn Sie vermuten oder wissen, dass es sexualisierte Gewalt erlebt hat. Wir hören zu und suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen.

Wir sind für Sie, bei allen Fragen, Problemen und Herausforderungen da, die dieses Thema mit sich bringt. Wir beraten Sie telefonisch oder persönlich. Die Inhalte der Beratungsgespräche werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht. Auf Wunsch beraten wir auch anonym. Unser Angebot ist kostenlos.

Für uns stehen die Wahrnehmung der Bedürfnisse und die Interessen der Kinder im Mittelpunkt. Für die Kinder bieten wir eine psychosoziale diagnostische Abklärung bei Vermutung, Verdacht und/oder Betroffenheit von sexualisierter Gewalt.

Vielleicht überlegen Sie auch, eine Strafanzeige zu erstatten. Das wirft häufig viele Fragen auf und verunsichert Eltern. Wir beraten Sie bei der Entscheidungsfindung. Wir machen jedoch keine aufdeckende Arbeit im strafrechtlichen Sinn. Wir beraten Sie, wie Sie Ihr Kind am besten unterstützen können.

Auch wenn Sie bereits eine Anzeige erstattet haben, tauchen häufig noch viele Fragen auf. Ihr Kind hat ein Recht auf eine Psychosoziale Prozessbegleitung (PSPB).

Unser Selbstverständnis:

  • Schutz und Stärkung der betroffenen Kinder
  • Personzentrierte Grundhaltung
  • Ressourcen- und Systemorientierung
  • Betroffenenorientiertes und traumasensibles Arbeiten

Psychosoziale Prozessbegleitung (PSPB)

Wenn ein Kind Opfer einer Gewalt- oder Sexualstraftat geworden ist und Anzeige gestellt wurde, dann haben Kinder neben der Verarbeitung dieses Erlebnisses nun möglicherweise auch einen Strafprozess durchzustehen. Hier setzt die Psychosoziale Prozessbegleitung an.

Seit dem 1. Januar 2017 haben Kinder und Jugendliche, die Opfer einer Straftat geworden sind, das Recht, im Strafverfahren durch eine Psychosoziale Prozessbegleitung unterstützt zu werden.

Die Psychosoziale Prozessbegleitung wird vom Gericht beigeordnet und ist kostenlos. Damit soll vor allem die individuelle Belastung der Kinder und Jugendlichen reduziert werden. Die Prozessbegleitung ersetzt nicht die Anwältin oder den Anwalt und auch nicht eine eventuell notwendige Therapie. Die Rechtsberatung ist und bleibt die Aufgabe allein der Anwältinnen oder Anwälte.

Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der Begleitung vor, während und nach der Hauptverhandlung. Sie umfasst die qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren. Was bedeutet das konkret?

Vor der Hauptverhandlung

  • Die Prozessbegleiter*innen informieren altersgemäß über den Ablauf eines Strafverfahrens und über die Aufgaben der beteiligten Personen an der Gerichtsverhandlung.
  • Die Prozessbegleiter*innen sprechen mit den Kindern und Jugendlichen über eventuelle Ängste und Befürchtungen.
  • Die Prozessbegleiter*innen begleiten die Kinder und Jugendlichen zur polizeilichen Anhörung.

Während der Verhandlung

  • Die Prozessbegleiter*innen begleiten die Kinder und Jugendlichen zur Zeugenaussage ins Gericht.

Nach der Verhandlung

  • Im Anschluss an die Vernehmung können Erfahrungen und Eindrücke besprochen werden.
  • Nach Abschluss des Verfahrens kann das Urteil erklärt und besprochen werden. Eventuelle Fragen können beantwortet werden.